Transparent geregelt

Auch für die Zeitarbeitsbranche gibt es seit dem 1. Januar 2004 einen Branchentarifvertrag. Das Gesetz „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ regelt die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit denen des Entleiherunternehmens. Als Mitglied des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) wendet PRIMUS den iGZ/DGB-Tarifvertrag schon seit Januar 2004 an.

Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB (Stand: März 2023) finden Sie hier zum Download.

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