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Tarifvertrag

Branchen­tarif­vertrag gültig ab 01. Januar 2023 zum Download

Auch für die Zeitarbeitsbranche gibt es seit dem 1. Januar 2004 einen Branchentarifvertrag. Im Rahmen des Gesetzes “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” verfolgt dieser den “Equal Treatment”-Grundsatz, also die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit denen des Entleiherunternehmens – ein Plus an Sicherheit für den Arbeitnehmer.
Als Mitglied des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.) wendet PRIMUS den iGZ / DGB – Tarifvertrag schon seit dem 01. Jan. 2004 an.
Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB (Stand: Januar 2023) finden Sie hier zum Download.

AÜ-Erlaubnis

Erlaubnis zur Arbeit­nehmer­überlassung zum Download

Seit dem 1.12.2005 ist PRIMUS im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen – Bremen.

Zertifikat ISO 9001

Einführung eines Qualitäts­management­systems

Die PRIMUS Personaldienstleistungen GmbH hat ein QM-System eingeführt. Seit dem 31.05.2007 sind wir vom TÜV Rheinland entsprechend zertifiziert und gewährleisten so gleichbleibend höchste Qualität, Kundenorientierung und Verbindlichkeit.

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