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Branchentarifvertrag gültig ab 01. Januar 2023 zum Download
Auch für die Zeitarbeitsbranche gibt es seit dem 1. Januar 2004 einen Branchentarifvertrag. Im Rahmen des Gesetzes “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” verfolgt dieser den “Equal Treatment”-Grundsatz, also die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit denen des Entleiherunternehmens – ein Plus an Sicherheit für den Arbeitnehmer.
Als Mitglied des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) wendet PRIMUS den iGZ / DGB – Tarifvertrag schon seit dem 01. Jan. 2004 an.
Das aktualisierte komplette Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB (Stand: Januar 2023) finden Sie hier zum Download.
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zum Download
Seit dem 1.12.2005 ist PRIMUS im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen – Bremen.
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
Die PRIMUS Personaldienstleistungen GmbH hat ein QM-System eingeführt. Seit dem 31.05.2007 sind wir vom TÜV Rheinland entsprechend zertifiziert und gewährleisten so gleichbleibend höchste Qualität, Kundenorientierung und Verbindlichkeit.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seit dem 01.12.2008 ist unser Unternehmen mit dem Sicherheitsmanagementsystem-Zertifikat SCP: 2011 für Personaldienstleister zertifiziert.
Das Zertifizierverfahren nach SCP berücksichtigt insbesondere Sicherheits-, Gesundsheits- und Unweltschutzaspekte (SGU), die in der Arbeitnehmerüberlassung von Bedeutung sind.
Durch den Einsatz eines SCP-zertifizierten Personaldienstleisters wird sichergestellt, dass die erforderliche Kommunikation zum Arbeitsschutz stattfindet und erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden.