Branchenzuschläge sind zusätzliche Entgeltbestandteile in der Arbeitnehmerüberlassung, die je nach Branche und Einsatzdauer variieren. Sie sollen spezielle Anforderungen und Arbeitsbedingungen bestimmter Branchen angemessen berücksichtigen.
der GVP-Tarifvertrag ist da!
Ab dem 01.01.2026 gilt bei uns der neue GVP-Tarifvertrag.
Das heißt für dich: feste Monatsstunden, angepasste Zuschläge und mehrere Tariflohnerhöhungen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir kompakt in einem Merkblatt für euch zusammengefasst.
Einfach herunterladen und in Ruhe nachlesen.