Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Mitarbeiter:innen für die gleiche Arbeit wie Stammbeschäftigte im Einsatzbetrieb den gleichen Lohn erhalten müssen. Dies soll sicherstellen, dass gleiche Arbeit gleich entlohnt wird, unabhängig von der Beschäftigungsform (festangestellt oder überlassen).
der GVP-Tarifvertrag ist da!
Ab dem 01.01.2026 gilt bei uns der neue GVP-Tarifvertrag.
Das heißt für dich: feste Monatsstunden, angepasste Zuschläge und mehrere Tariflohnerhöhungen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir kompakt in einem Merkblatt für euch zusammengefasst.
Einfach herunterladen und in Ruhe nachlesen.